Unsere Fahrschule

Ein kurzers Erklärvideo zum Ablauf der Fahrschule im Diasporahaus

Ein Zuschuss in Höhe von bis zu 1.000.- €, welcher vom Jugendamt in Ausnahmefällen für den Führerschein genehmigt wird, reicht bei Weitem nicht aus. Dieser Zuschuss wird dann genehmigt, wenn die Jugendlichen einen Führerschein für ihre Ausbildung oder ihren Beruf benötigen. Hierfür wird eine Bescheinigung vom Arbeitgeber benötigt.

Wie wird die Fahrschule finanziert?

Die Fahrschule wurde durch einen Weihnachtsspendenaufruf des Diasporahauses e. V. finanziert. Es wurden insgesamt 30.000.- € hierfür gespendet, alleine
15.000.- € davon von der Reinhold Beitlich Stiftung in Tübingen. Des Weiteren wurde eine anteilmäßige Erbschaft eines Hauses in Balingen im Wert von
70.000.- € für die Fahrschule vorgesehen. So kam insgesamt eine Summe von 100.000.- € zusammen. Alle Kosten für die Fahrschule wurden aus dieser Summe heraus finanziert. Maßgeblich belasten die Anschaffungen (Fahrschulauto und Ausbildungsmaterial der Fahrschule) sowie die Vergütung von Frau Loch das Spendenaufkommen.

Um eine gesicherte Weiterführung der Fahrschule zu gewährleisten, sind wir weiterhin auf Spendengelder angewiesen und freuen uns über jeden noch so kleinen Beitrag. Für die Übernahme einer Patenschaft in Höhe von 2.000.- € für den Führerschein eines „Heimkindes“ bekommt der Spender eine eigens hierfür gestaltete Urkunde. Ebenso können wir selbstzahlende Teilnehmende aufnehmen. Die Preise orientieren sich an dem marktüblichen Durchschnitt (siehe Aushang Preisliste in der Fahrschule). Über die Aufnahme von externen Fahrschülern entscheiden die Geschäftsführenden.

Wir freuen uns über Ihre Spende mit dem Kennwort "Fahrschule" auf das Konto des Diasporahauses Bietenhausen e. V.

IBAN: DE40 6535 1260 0134 0543 00; BIC: SOLADES1BAL

Wer darf den Führerschein machen?

Die Fahrschule wurde speziell für die Jugendlichen in Heimerziehung gegründet. Daher hat diese Zielgruppe Vorrang. Dazu gehören auch Jugendliche, die langjährig in unserer Einrichtung in Heimerziehung waren und sich nun in der Verselbständigung befinden. Auch benachteiligte „Care-Leaver“, also ehemalige Heimkinder des Diasporahauses, haben unter Berücksichtigung ihrer aktuellen Situation Zugang zu unserer Fahrschule. Bei nicht vollständiger Auslastung haben Nachrücker aus anderen Diensten (Jugendliche aus den Mobilen Diensten sowie Schüler aus unserem SBBZ) die Möglichkeit, aufgenommen zu werden. Externe Selbstzahler werden in geringem Umfang ebenso aufgenommen.

Eine Warteliste wird regelmäßig von den Geschäftsführenden überprüft.

Was müssen die Jugendlichen einbringen?

Das Thema wurde in unterschiedlichen Gremien intensiv diskutiert. „Was nichts kostet, ist nichts wert“ wurde immer wieder benannt. Letztendlich haben wir uns auf folgende Handhabung verständigt:

Interne Fahrschüler (keine Selbstzahler) müssen sich wie folgt beteiligen:

  • Es wird eine Aufnahmegebühr von 50.- € (vom Taschengeld) entrichtet.

  • Es müssen 50 Arbeitsstunden (AS) geleistet werden.

Die Anmeldung zur theoretischen Prüfung kann erst bei Vorliegen von 25 AS (die Hälfte) erfolgen. Für die Anmeldung zur praktischen Prüfung muss die Fahrkarte alle 50 erforderlichen Unterschriften enthalten, die den Arbeitseinsatz als geleistet bescheinigen.

Unsere pädagogischen Fachkräfte unterstützen die Fahrschüler. Die Jugendlichen tragen jedoch die Verantwortung für Ihre Fahrkarte!

Die ausführliche Konzeption finden sie hier